Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1970 - VII ZR 40/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,661
BGH, 16.04.1970 - VII ZR 40/69 (https://dejure.org/1970,661)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1970 - VII ZR 40/69 (https://dejure.org/1970,661)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1970 - VII ZR 40/69 (https://dejure.org/1970,661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausführung von Maurerarbeiten und Zimmerarbeiten für einen Hausbau - Zahlung eines restlichen Werklohns - Forderungen aus einem Bauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbehalt bei der Annahme der Schlußzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 16
    Erklärung des Vorbehalts bei der Annahme der Schlußzahlung

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1185
  • MDR 1970, 670
  • DB 1970, 1219
  • BauR 1970, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 270/75

    Adressat der Vorbehaltserklärung

    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGH NJW 1970, 706 Nr. 8; 1970, 1185; 1972, 51; 1972, 2267; 1977, 531 jeweils mit weiteren Nachweisen) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.

    Die Bestimmung ist mit Zurückhaltung auszulegen und anzuwenden, soweit sie an die Versäumung gewisser Handlungen einen Rechtsverlust knüpft (BGHZ 62, 15, 18; BGH NJW 1965, 536; 1970, 1185; Urteil vom 13. Februar 1975 - VII ZR 120/74 = BauR 1975, 282).

    Etwas anderes gilt nur in Ausnahmefällen (BGH NJW 1970, 1185).

    Die Beklagten mußten infolgedessen keineswegs davon ausgehen, die Klägerin werde sich nach ihrem vorangegangenen Verhalten sicherlich mit der Schlußzahlung nicht begnügen (BGH NJW 1970, 1185, 1186 r.Sp.).

  • BGH, 06.12.1973 - VII ZR 37/73

    Rechtsfolgen vorbehaltloser Annahme der Schlußzahlung

    Wenn es in den von der Revision angeführten Urteilen des Senats (NJW 1965, 536; 1970, 938; 1970, 1185; 1972, 51) heißt, daß jene Vorschrift Nachforderungen oder die Geltendmachung von Nachforderungen "ausschließe", so ist diese Formulierung aus einer Anlehnung an den Wortlaut der betreffenden Bestimmung zu erklären.

    Das gilt auch für die Formulierung in der Entscheidung des Senats NJW 1970, 1185, 1186.

  • BGH, 13.02.1975 - VII ZR 120/74

    Anforderungen an Schlusszahlung; Rechtsfolgen vorbehaltloser Annahme

    Ausdrücklich als Schlußzahlung brauchte der Scheck nicht bezeichnet zu werden (Senatsurteil vom 11. Januar 1965 - VII ZR 139/63 -, insoweit in NJW 1965, 536 nicht abgedruckt; BGH NJW 1970, 1185, 1186).

    Eines ausdrücklich erklärten Vorbehalts bei der Annahme der Schlußzahlung bedarf es allerdings dann nicht, wenn der Auftragnehmer in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Eingang der Zahlung erklärt hat, er bestehe auf der Bezahlung der vollen von ihm erhobenen Werklohnforderung, und dem Auftraggeber deshalb bei der Schlußzahlung klar erkennbar war, daß der Auftragnehmer seine Forderung voll aufrechterhalten wolle (BGH NJW 1970, 1185).

  • BGH, 05.10.1972 - VII ZR 187/71

    Beweislast für Erklärung des Vorbehalt bei Annahme der Schlußzahlung

    Auch wenn Treu und Glauben es gebieten, die Bestimmungen des § 16 Nr. 2 VOB (B), soweit sie an die Versäumung gewisser Handlungen einen Rechtsverlust knüpfen, mit Zurückhaltung auszulegen (BGH in NJW 1965, 536; 1970, 706), so kann doch die tatrichterliche Wertung des Berufungsgerichts, daß die genannten Vorbehaltserklärungen nicht in dem erforderlichen zeitlichen Zusammenhang mit der Überweisung der Schlußzahlung stehen, aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden (vgl. auch BGH in NJW 1970, 1185).
  • BGH, 24.03.1983 - VII ZR 329/81

    Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung

    b) Gegenüber den erst 2 bis 4 Tage nach dem Anwaltsschreiben der Klägerin übermittelten Zahlungsverweigerungen wegen der anderen Bauvorhaben am Uhrmacher weg war jedoch ein weiterer ''Vorbehalt" nach Treu und Glauben entbehrlich (vgl. dazu BGH NJW 1970, 1185; 1972, 2267, 2268; 1979, 2310; BauR 1975, 282, 283; 1980, 278, 279 = ZfBR 1980, 140).
  • LG Berlin, 18.03.2004 - 5 O 352/03

    Anwendbarkeit der VOB/B trotz unwirksamer Einbeziehung?

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es eines ausdrücklich erklärten Vorbehaltes bei der Annahme der Schlusszahlung nicht bedürfe, wenn der Auftraggeber in engem zeitlichen Zusammenhang mit deren Eingang erklärt habe, er bestehe auf der Bezahlung der vollen Werklohnforderung (BGH NJW 1970, 1185; BGH BauR 1979, 527) bezieht sich auf die bis 1990 geltende Fassung der VOB/B, die noch nicht vorsah, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Schlusszahlung schriftlich zu unterrichten und auf die Ausschlusswirkung hinzuweisen hatte (vgl. hierzu: Ingenstau/Korbion-Locher, VOB Kommentar, 15. Aufl., § 16 Nr. 3 VOB/B Rdnr. 93).
  • LG Düsseldorf, 21.01.2009 - 8 O 305/07

    Voraussetzungen des Schlusszahlungseinwands

    Besondere Umstände, aufgrund derer den Beklagten klar sein musste, dass die Klägerin die Schlusszahlung nicht als solche akzeptieren werde (vgl. BGH, NJW 1970, 1185), liegen nicht vor:.
  • OLG Stuttgart, 26.09.1986 - 2 U 249/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schlußzahlung

    Damit liegt eine Schlußzahlung i.S.d. § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B vor (vgl. BGH NJW 1970, 1185; 1972, 51 [BGH 26.10.1971 - X ZB 15/71] ; BGHZ 68, 38, 39) [BGH 20.12.1976 - VII ZR 37/76] .
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 245/79

    Zahlungsablehnung mit Schlußzahlungswirkung

    Ausnahmsweise kann das allerdings der Fall sein, wenn der Auftraggeber aufgrund des in engem zeitlichen Zusammenhang stehenden vorangegangenen Verhaltens des Auftragnehmers nicht darüber im Zweifel sein kann, daß der Auftragnehmer auch angesichts der Zahlungsweigerung des Auftraggebers an seiner Forderung in vollem Umfange festhalten wird (vgl. u.a. BGH NJW 1970, 1185; 1972, 2267).
  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 192/72

    Anforderungen an Vorbehalt bei Annahme der Schlusszahlung

    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 16. April 1970 (NJW 1970, 1185) 8? ausgesprochen, daß es eines ausdrücklich erklärten Vorbehalts bei der Annahme der Schlußzahlung dann nicht bedarf, wenn der Auftragnehmer in engem zeitlichen Zusammenhang mit deren Eingang erklärt hat, er bestehe auf der Bezahlung der vollen von ihm erhobenen Werklohnforderung, und dem Auftrag, geber deshalb bei der Schlußzahlung klar erkennbar war, daß der Auftragnehmer seine Forderung voll aufrechterhalten will.
  • BGH, 11.05.1978 - VII ZR 234/77

    Anforderungen an Vorbehalt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht